Die professionelle Kassensoftware von TAIFUN
Mit TAIFUN Barverkauf können Sie bequem und einfach per Computer kassieren. Und haben gleichzeitig eine professionelle Anbindung an die Warenwirtschaft in Ihrem TAIFUN.
TAIFUN Barverkauf erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der österreichischen Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV). Um die Daten in Ihrer Registrierkasse vor Manipulation zu schützen, müssen Sie die Kasse seit 2017 zudem mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausstatten. Seit 2020 ist nun auch die Kassensicherungsverordnung in Deutschland Pflicht. Weitere Informationen finden Sie in unserem TAIFUN Blog.
Die POS Software TAIFUN Barkauf ist als Zusatzmodul für folgende TAIFUN Programme buchbar:
- TAIFUN Handwerk (für kleinere Betriebe)
- TAIFUN openBusiness (für den Mittelstand und größere Unternehmen)
TAIFUN Software bekannt aus
Leistungen und Funktionen unserer Kassensoftware
Das leistet TAIFUN Barverkauf für Sie:
- Optimale Ergonomie für einen schnellen, reibungslosen Ablauf
- Konsequent reduzierte Benutzeroberfläche zur Konzentration auf das Wesentliche
- Kassieren von Hand oder per Scanner
- Konfigurierbare Kassenmodelle für Scanner und Kassensteuerung
- Anbindung an die Verkäufer-Stammdaten von TAIFUN
- Fortlaufende Aktualisierung der Lagerbestandsdaten
- Kassenabschluss (Tagesabschluss) je Kasse
- Einlagen und Entnahmen
- Vollständige Integration in Ihr TAIFUN im Hinblick auf Buchungslauf, Mahnwesen, Umsätze, Lagerbestand (TAIFUN openBusiness auch Provisionen)
- Datenschutz durch konfigurierbare Benutzerrechte
- Konformität nach der Kassensicherungsverordnung
- Unterstützung des TSE-Moduls
Wird oft zusammen genutzt:
TAIFUN Handwerker App
Verbessern Sie jetzt die Kommunikation zwischen Monteur und Zentrale spürbar – mit TAIFUN und seiner mobilen Auftragsabwicklung.
TAIFUN Wartung
TAIFUN Wartung bietet Terminplanung und Kundenbetreuung nach Maß für
SHK- und Elektrobetriebe sowie weitere Gewerke.
TAIFUN PersonalManager
Mit unserer Personalmanagement Software haben Sie alles im Blick. Inklusive mobiler Zeiterfassung nach EuGH!