TAIFUN-Blog

Januar

Was bedeutet eigentlich „GoBD“?

Seit 2015 gelten die GoBD, die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Diese Grundsätze geben Anweisungen zur korrekten digitalen Buchführung. Jeder Betrieb ist dazu verpflichtet, die sichere Archivierung und Unveränderbarkeit seiner Daten zu gewährleisten.

Am 28. November 2019 wurde ein neues GoBD-Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht.

Seien Sie vor eventuellen Prüfszenarien gewappnet und sichern Sie sich ab!

Was umfassen die GoBD?

Die GoBD müssen in Deutschland verpflichtend angewendet werden. Betriebe, die ohne ein rechtssicheres Dokumentenmanagementsystem mit angegliedertem Archiv oder ohne MailServer arbeiten, laufen automatisch Gefahr, den Anforderungen der GoBD nicht nachzukommen. Im Falle einer Prüfung drohen diesen Betrieben Schätzungen und Strafen.

Im neuen Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wird folgendes konkretisiert:

  • Werden Papierdokumente bildlich erfasst oder empfangen, muss das dadurch entstandene elektronische Dokument aufbewahrt werden.
  • Manipulationsschutz – Daten dürfen im Nachhinein nicht verändert werden können.
  • Belegsicherung – Belege müssen in Papierform oder digital vorhanden sein.
  • Es müssen eine Verfahrensdokumentation und eine betriebliche und technische Dokumentation erstellt werden. Erstmals wird nun genau beschrieben, was damit gemeint ist und wie die Verfahrensdokumentation genau auszusehen hat. Denn diese wird nun fester Bestandteil von Prüfszenarien sein.

Sind meine Daten mit der TAIFUN-Software GoBD-konform?

Mit unserer Software können sich unsere Kunden darauf verlassen, dass ihre Daten sicher und bedenkenlos archiviert sind garantiert! Jetzt weitere Informationen und alles Wichtige zum Thema downloaden:

Zu unseren TAIFUN Softwarelösungen:

Januar

Was bedeutet eigentlich „GoBD“?

Seit 2015 gelten die GoBD, die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Diese Grundsätze geben Anweisungen zur korrekten digitalen Buchführung. Jeder Betrieb ist dazu verpflichtet, die sichere Archivierung und Unveränderbarkeit seiner Daten zu gewährleisten.

Am 28. November 2019 wurde ein neues GoBD-Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht.

Seien Sie vor eventuellen Prüfszenarien gewappnet und sichern Sie sich ab!

Was umfassen die GoBD?

Die GoBD müssen in Deutschland verpflichtend angewendet werden. Betriebe, die ohne ein rechtssicheres Dokumentenmanagementsystem mit angegliedertem Archiv oder ohne MailServer arbeiten, laufen automatisch Gefahr, den Anforderungen der GoBD nicht nachzukommen. Im Falle einer Prüfung drohen diesen Betrieben Schätzungen und Strafen.

Im neuen Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wird folgendes konkretisiert:

  • Werden Papierdokumente bildlich erfasst oder empfangen, muss das dadurch entstandene elektronische Dokument aufbewahrt werden.
  • Manipulationsschutz – Daten dürfen im Nachhinein nicht verändert werden können.
  • Belegsicherung – Belege müssen in Papierform oder digital vorhanden sein.
  • Es müssen eine Verfahrensdokumentation und eine betriebliche und technische Dokumentation erstellt werden. Erstmals wird nun genau beschrieben, was damit gemeint ist und wie die Verfahrensdokumentation genau auszusehen hat. Denn diese wird nun fester Bestandteil von Prüfszenarien sein.

Sind meine Daten mit der TAIFUN-Software GoBD-konform?

Mit unserer Software können sich unsere Kunden darauf verlassen, dass ihre Daten sicher und bedenkenlos archiviert sind garantiert! Jetzt weitere Informationen und alles Wichtige zum Thema downloaden:

Zu unseren TAIFUN Softwarelösungen:

Seite empfehlen: