TAIFUN-Blog

April

Datenschutzregelungen für das Homeoffice

Aufgrund der aktuellen Situation wird die tägliche Arbeit bei vielen in die eigenen vier Wände verlegt, in das sogenannte Homeoffice. Die Reaktion ist oftmals unterschiedlich. Während das Arbeiten von zu Hause aus einigen schon bekannt ist, ist es für viele andere jedoch völlig neu. Dabei stellen sich viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor allem eine Frage: Welche Datenschutzgrundregelungen muss ich im Homeoffice beachten?

Datenschutzgerechte Maßnahmen im Homeoffice

Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin hat im Homeoffice – genauso wie an seinem oder ihrem Arbeitsplatz auch – die datenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten und zu befolgen. Aber vor allem das Arbeiten von zu Hause aus oder von unterwegs kann Unklarheiten und damit ein erhöhtes Sicherheitsrisiko bezüglich des Datenschutzes mit sich bringen.

Diese Maßnahmen helfen Ihnen die Risiken zu vermindern oder gar ganz zu vermeiden:

  • Sie müssen den Schutz von personenbezogenen Daten gewährleisten, um Einsicht durch Unbefugte zu verhindern. Unterlagen dürfen nicht frei zugänglich sein oder Telefonate mitgehört werden.

  • Bei dem Umgang mit personenbezogenen Daten müssen Sie darauf achten, dass diese so aufbewahrt werden, dass sie für keinen Unbefugten (dazu gehören auch Familienangehörige) zugänglich sind oder erreichbar werden.

  • Die IT-Ausstattung sollte ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden, falls es keine anderen Vereinbarungen gibt. Technisch-organisatorische Maßnahmen, z. B. das Sperren der Hardware bei Abwesenheit, müssen Sie beachten, befolgen und umsetzen.

  • Bei der Löschung und Vernichtung von Dokumenten mit personenbezogenen Daten müssen Sie auf eine datenschutzkonforme Entsorgung achten. Das bedeutet, dass dafür ein Aktenvernichter verwendet werden sollte und keine Entsorgung im Hausmüll stattfinden darf. Sollte dies allerdings nicht möglich sein, können Sie alternativ die entsprechenden Unterlagen auf sicherem Weg zum Arbeitgeber transportieren, um sie dort zu entsorgen.

Aber auch Ihr Arbeitgeber kann die Einhaltung der zuvor genannten Maßnahmen unterstützen und zwar durch:

  • IT-Ausstattung, welche die datenschutzgerechte Arbeit im Homeoffice ermöglicht.

  • Eine verschlüsselte Datenübermittlung und einen Zugang zum internen Netzwerk über einen sicheren VPN-Kanal.

  • Spezielle Anweisungen.

April

Datenschutzregelungen für das Homeoffice

Aufgrund der aktuellen Situation wird die tägliche Arbeit bei vielen in die eigenen vier Wände verlegt, in das sogenannte Homeoffice. Die Reaktion ist oftmals unterschiedlich. Während das Arbeiten von zu Hause aus einigen schon bekannt ist, ist es für viele andere jedoch völlig neu. Dabei stellen sich viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor allem eine Frage: Welche Datenschutzgrundregelungen muss ich im Homeoffice beachten?

Datenschutzgerechte Maßnahmen im Homeoffice

Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin hat im Homeoffice – genauso wie an seinem oder ihrem Arbeitsplatz auch – die datenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten und zu befolgen. Aber vor allem das Arbeiten von zu Hause aus oder von unterwegs kann Unklarheiten und damit ein erhöhtes Sicherheitsrisiko bezüglich des Datenschutzes mit sich bringen.

Diese Maßnahmen helfen Ihnen die Risiken zu vermindern oder gar ganz zu vermeiden:

  • Sie müssen den Schutz von personenbezogenen Daten gewährleisten, um Einsicht durch Unbefugte zu verhindern. Unterlagen dürfen nicht frei zugänglich sein oder Telefonate mitgehört werden.

  • Bei dem Umgang mit personenbezogenen Daten müssen Sie darauf achten, dass diese so aufbewahrt werden, dass sie für keinen Unbefugten (dazu gehören auch Familienangehörige) zugänglich sind oder erreichbar werden.

  • Die IT-Ausstattung sollte ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden, falls es keine anderen Vereinbarungen gibt. Technisch-organisatorische Maßnahmen, z. B. das Sperren der Hardware bei Abwesenheit, müssen Sie beachten, befolgen und umsetzen.

  • Bei der Löschung und Vernichtung von Dokumenten mit personenbezogenen Daten müssen Sie auf eine datenschutzkonforme Entsorgung achten. Das bedeutet, dass dafür ein Aktenvernichter verwendet werden sollte und keine Entsorgung im Hausmüll stattfinden darf. Sollte dies allerdings nicht möglich sein, können Sie alternativ die entsprechenden Unterlagen auf sicherem Weg zum Arbeitgeber transportieren, um sie dort zu entsorgen.

Aber auch Ihr Arbeitgeber kann die Einhaltung der zuvor genannten Maßnahmen unterstützen und zwar durch:

  • IT-Ausstattung, welche die datenschutzgerechte Arbeit im Homeoffice ermöglicht.

  • Eine verschlüsselte Datenübermittlung und einen Zugang zum internen Netzwerk über einen sicheren VPN-Kanal.

  • Spezielle Anweisungen.
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