Bereits im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein entsprechendes Urteil erlassen, nach dem Arbeitszeiten künftig systematisch und vollständig digital erfasst werden müssen. Eine einfache Dokumentation der Arbeitszeiten wie z. B. handgeschriebene Stundenzettel im Handwerk reiche dann nicht mehr, vielmehr solle auf eine „digitale Stempeluhr“ umgestellt werden.
Eine nationale Umsetzung des EuGH-Urteils ist in Planung. Klar ist jedoch: Bereits mehrere deutsche Gerichte haben entschieden, dass das EuGH-Urteil schon jetzt Bestand hat, auch ohne Umsetzung in nationales Recht.
Außerdem existiert in Deutschland längst eine vorhandene Regelung laut § 16 ArbZG (Arbeitszeitgesetz), die Arbeitgeber verpflichtet, die Zeiten zu erfassen. Das Arbeitszeitgesetz regelt unter anderem die Dauer der Arbeitszeit und die einzuhaltenden Ruhezeiten, das Handling von Nacht- und Schichtarbeit und Bereitschaftsdiensten sowie, wie mit Überstunden umzugehen ist – ob auf Papier oder digital.
Unterm Strich bedeutet das für Handwerksbetriebe: Eine Software zur digitalen Zeiterfassung muss her! Und die bringt daneben zahlreiche Vorteile für Handwerksunternehmen, Stichwort Digitalisierung.